Häufig gestellte Fragen

Wie kann ich an heizungsmiete.de teilnehmen?
Eigentümer eines Ein- oder Zweifamilienhauses können von heizungsmiete.de profitieren, Mieter leider nicht. Voraussetzung ist, dass das Haus über einen Erdgasanschluss verfügt und der Hauseigentümer die Beschaffung des für den Betrieb der durch heizungsmiete.de installierten Wärmerzeugungsanlage erforderlichen Erdgases übernimmt und darüber hinaus heizungsmiete.de die erforderlichen Anschlüsse zum Anschluss des Wärmeerzeugers und ggf. des Warmwasserbereitungs zur Verfügung stellt.
Wir erwarten für Ihre neue Heizungsanlage eine praktische Nutzungsdauer von rund 15 Jahren! Sie können im Anschluss an die Erstvertragslaufzeit, also nach zehn Jahren, entscheiden, ob Sie den Vertrag mit uns um weitere fünf Jahre fortsetzen, Sie die Anlage zum dann gültigen Sachzeitwert übernehmen oder ob Sie den Vertrag mit uns beenden möchten und wir die Anlage wieder ausbauen sollen.
Nach der Montage der Heizung erklären wir Ihnen selbstverständlich im Detail die Bedienung der Regelung. Grundsätzlich ist der Betrieb natürlich vollautomatisch, d.h. einmal richtig eingestellt, muss nicht ständig in die Regelung eingegriffen werden. Möchten Sie dennoch die Einstellungen ändern, z.B. Ihre Temperatur absenken, weil Sie in den Urlaub fahren, können und sollten Sie das natürlich selber machen.
Wenn Sie einen Schaden an der Anlage von heizungsmiete.de feststellen, informieren Sie uns bitte umgehend, wir werden dann den Schaden an der Anlage umgehend auf unsere Kosten beheben – bis hin zur Neuanschaffung bei einem technischen Totalausfall der Anlage!
Sollten Sie zwischenzeitlich Ihr Haus verkaufen wollen, informieren Sie den Hauskäufer und uns bitte frühzeitig. Dann können Sie entscheiden, ob Sie die Anlage zum Sachzeitwert übernehmen möchten oder der neue Eigentümer kann entscheiden, ob er in den bestehenden Vertrag eintreten möchte.
Nach Beendigung der Vertragslaufzeit haben Sie die Möglichkeit, die Anlage zum Sachzeitwert zu erwerben. Im Fall von Meinungsverschiedenheiten hinsichtlich der Höhe des Sachzeitwertes kann ein von der Handwerkskammer oder der örtlichen Industrie- und Handelskammer (IHK) zu benennender Sachverständiger mit der Ermittlung beauftragt werden. Die Kosten für das Gutachten haben die Vertragspartner je zur Hälfte zu tragen.
Nach 10 Jahren läge der Sachzeitwert im Regelfall etwa bei einem Drittel der Anfangsinvestition. Wären in der Zwischenzeit durch heizungsmiete.de Erneuerungsinvestitionen getätigt worden sein, würde sich der Sachzeitwert entsprechend erhöhen.